AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom 18. Oktober 2023
1. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einer individuellen Eventbestätigung (nachfolgend „Vertrag“) den Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen zur Durchführung des Outdoor Team Building Events "Rhein & Raus" (nachfolgend „Event“) durch die Thomas Meierhofer Unternehmensberatung (nachfolgend „Veranstalter“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“).
b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
c) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit ausgeschlossen.
d) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beiderlei Geschlecht.
2. Vertragsschluss
Der Veranstalter bietet seine Leistungen online auf seiner Webseite an. Die Teilnehmer bekunden auf dieser via Kontaktformular o. Ä. das Interesse an einer individueller Zusammenstellung und entsprechender Offerte für den Event. Mit der Bestellung auf Basis der Offerte anerkennen die Teilnehmer die vorliegenden AGB des Veranstalters vorbehaltlos an. Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Teilnehmer eine Bestellbestätigung per E-Mail zugesendet wurde.
3. Durchführung des Events und Drittleistungen
a) Der Veranstalter führt die Events gemäss der Vereinbarung mit dem Teilnehmer durch. In den angebotenen Preisen sind die Konzeption, die Organisation, die leihweise Abgabe des für die Durchführung des Events notwendigen Materials (Survival Equipment, Schwimmhilfen, etc.), diverse Verbrauchsartikel (Nahrungsmittel, Feuerstarter, etc.), sowie die Durchführung des Events in Weiach inbegriffen.
b) Der Veranstalter vermittelt auf Wunsch als Rahmenprogramm zur Teilnahme am Event auch zusätzliche Leistungen von Partnerbetrieben (im Folgenden „Drittleistungen), wie z.B. Gastroleistungen. Die Drittleistungen werden von diesen Partnerbetrieben erbracht und von ihnen in Rechnung gestellt. Für die Verfügbarkeit, die Qualität und die Sicherheit der erbrachten Drittleistungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
4. Vergütung
Die Teilnehmer bezahlen das Startgeld bei Vertragsabschluss per Banküberweisung bis zu 14 Tagen vor dem Event. Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Teilnehmer eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung.
5. Verschiebung und Annulation des Events
a) Annullation und Änderung der Teilnehmerzahl aus unbestimmten Gründen:
Bis zu 14 Tagen im Voraus kann seitens Teilnehmer die Teilnehmerzahl ohne Kostenfolge beliebig abgeändert werden. Dies inkludiert eine vollständige Annulation. Steigt die Teilnehmerzahl signifikant, muss der Teilnehmer mit einer verhältnismässigen Teuerung des Angebots rechnen.
Bis zu 5 Tagen im Voraus kann die Teilnehmerzahl mit einer Umtriebsentschädigung von bis zu 50% des Gesamtpreises verändert respektive der Event annulliert werden. Anschliessend sind die vollen Kosten zu tragen. Ausnahme sind witterungsbedingte Massnahmen (siehe c).
b) Angepasster Ablauf aus witterungsbedingten Gründen:
Einige Angebote des Veranstalters können nur bei trockenem Wetter durchgeführt werden und sind entsprechend auch in der Offerte markiert.
Folgende Ausweichmöglichkeiten werden bis zu 3 Tage vor dem Event seitens Veranstalter angeboten:
i) Annulation des betroffenen Eventteils (Bspw. Ganzer Tag wird zu einem halbtägigen Abenteuer, da auf die Flussfahrt verzichtet wird)
ii) Wir organisieren ein Indoor Team Building Nachmittag oder eine Freizeitbeschäftigung für alle (z.B. Besuch in der Therme) anschliessend an den durchführbaren Outdoor Teil.
Das Angebot und die verbundenen Kosten werden entsprechend angepasst und transparent kommuniziert.
6. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
a) Das den Teilnehmern abgegebene Material (Survival Equipment, Schwimmhilfen, etc.) verbleibt im Eigentum des Veranstalters. Bei Verlust oder grobfahrlässiger Beschädigung schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter eine Entschädigung von bis zu 300 CHF.
7. Haftung und Versicherung
a) Die Teilnehmer absolvieren den Event auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer.
b) Die Haftpflicht des Veranstalters wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Der Veranstalter haftet nicht in bei leichter Fahrlässigkeit.
c) Der Haftungsausschluss greift auch bei rechtswidriger Absicht und grober Absicht von Hilfspersonen.
8. Datenschutz
Es kommen die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters zur Anwendung, welche einen integrierten Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden.
9. Änderungen
a) Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB.
b) Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für allfällige Vertragslücken.
10. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Zürich zuständig. Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht.